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Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis Definition 

Bei einem sogenannten Arbeitszeugnis handelt es sich um eine schriftliche Bescheinigung der arbeitsgebenden Instanz über Dauer, Inhalt und Verlauf eines Beschäftigungsverhältnisses. 

Das Arbeitszeugnis fungiert dabei als Nachweis über bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen der jeweiligen Arbeitskraft. 

Grundsätzlich hat ein*e Arbeitnehmer*in bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Bei einem berechtigten Interesse kann die Arbeitskraft bereits bei laufendem Dienstverhältnis einen Anspruch auf ein sogenanntes Zwischenzeugnis haben. Ein solches begründetes Interesse ist beispielsweise bei Beendigung der Probezeit oder bei einem Wechsel der vorgesetzten Person gegeben. Personen die eine Berufsausbildung absolvieren haben nach §16 des Berufsbildungsgesetzes bei Beendigung ihres Ausbildungsverhältnisses entsprechenden Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. 

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Arbeitszeugnis Typen 

Es gibt zwei verschiedene Formen eines Arbeitszeugnisses, die voneinander differenziert werden: 

Einfaches Arbeitszeugnis

Das sogenannte einfache Arbeitszeugnis enthält in erster Linie die persönlichen Daten der jeweiligen beschäftigten Person, die Dauer der Beschäftigung und darüber hinaus eine genaue Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit. 

Sowohl die Bewertung der erbrachten Leistungen als auch die Führung der Arbeitskraft werden hier allerdings exkludiert. 

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält sämtliche Informationen des einfachen Arbeitszeugnisses, wird darüber hinaus aber um eine Leistungsbewertung sowie eine Einschätzung hinsichtlich der individuellen Führung ergänzt. 

Arbeitszeugnis Inhalt und Form

Inhalt und Form eines Arbeitszeugnisses sind von klaren Vorschriften geprägt. So gilt beispielsweise, dass entsprechendes Zeugnis, um Gültigkeit zu erlangen, maschinell auf hochwertigem und sauberem Papier erstellt sein muss. Darüber hinaus gelten Durchstreichungen, Anführungszeichen, Ausrufezeichen und Fragezeichen als unzulässig. 

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