Arbeitsvermittlung
Arbeitsvermittlung Definition
Bei der Arbeitsvermittlung geht es darum, Arbeitssuchende und Arbeitgeber*innen so zusammenzubringen, dass daraus ein Arbeitsverhältnis entsteht. Aus diesem Grund gilt sie als Instanz zwischen der Personalabteilung eines Unternehmens sowie dem Arbeitsmarkt.
Die aktive Arbeitsvermittlung wird in der Regel als Hauptaufgabe der Bundesagentur für Arbeit angesehen. Seit 1994 hat diese allerdings kein Vermittlungsmonopol mehr, was bedeutet, dass Arbeitsvermittlung auch durch private Anbieter*innen betrieben werden darf. Während es sich bei der Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit um eine unentgeltliche Leistung handelt, arbeiten private Instanzen meist gewinnorientiert.
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